
Kronen Zeitung
ALLE ZWÖLF KLUBS
Bundesligisten erhielten Lizenz in erster Instanz
Alle zwölf Fußball-Bundesligisten haben die Lizenz für die nächste Saison gleich in erster Instanz erhalten. Zudem erteilte der für die Lizenzerteilung zuständige Senat 5 der Bundesliga auch den vier am Aufstieg aus der 2. Liga interessierten Vereinen Admira Wacker, SKN St. Pölten, Vienna und Austria Lustenau die Spielgenehmigung für die oberste Spielklasse. Keine Bundesligalizenz erhielten dagegen der FAC und SW Bregenz. Das gab die Bundesliga am Mittwoch bekannt.
Von den zwölf Bundesligisten bekam lediglich die finanziell angeschlagene Wiener Austria Auflagen. Die Violetten müssen „aktualisierte geprüfte finanzielle Zukunftsinformationen“ liefern. Dieselbe Auflage im Falle eines Aufstiegs erhielten Zweitliga-Tabellenführer St. Pölten und die Admira, nicht aufsteigen dürfen der FAC aus personellen und Bregenz aus infrastrukturellen Gründen.
Die Zulassung für die 2. Liga wurde 14 Vereinen und Teams erteilt. Austria Klagenfurt muss aufgrund eines Insolvenzantrags mit Saisonende absteigen und bekam für „mehrere Verstöße und Fristverzüge während der aktuellen Spielzeit“ eine Geldstrafe in Höhe von 120.000 Euro. Stripfing hatte bereits im November aufgrund einer Insolvenz den Spielbetrieb eingestellt.
Grünes Licht für Voitsberg und Wacker Innsbruck
Wahrscheinlich ist, dass es keinen weiteren Absteiger gibt. Aus den Regionalligen haben die überlegenen Tabellenführer ASK Voitsberg (Mitte) und Wacker Innsbruck (West) grünes Licht für den Aufstieg erhalten, aus der Ostliga ist aber nur der SV Horn aufstiegsberechtigt. Die Niederösterreicher müssten allerdings Erster oder Zweiter werden, liegen aber derzeit als Tabellensechster neun Punkte hinter Rang zwei.
Gegen die Entscheidungen des Senat 5 können die Vereine bis nächsten Donnerstag (16. April) beim Protestkomitee schriftlichen Protest erheben. Die Entscheidungen fällt diese zweite Instanz bis 24. April. Nach dem Abschluss des verbandsinternen Verfahrens kann innerhalb von acht Tagen Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht eingebracht werden.
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